Basel Universität




Regularien des Anfängerpraktikums


Ablauf eines Experiments

Arbeitsgruppen

Die Experimente werden von den Studierenden in der Regel in Zweiergruppen durchgeführt. In Ausnahmefällen (z.B. ungerade Teilnehmerzahl, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Kurs) kann das Anfängerpraktikum Physik auch alleine absolviert werden. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus mehr als zwei Personen ist nicht möglich.
Die Einteilung der Gruppen findet für das Anfängerpraktikum Physik I im Workshop 1 und für das Anfängerpraktikum Physik II in der zugehörigen Einführungsveranstaltung statt (siehe Termine). Nach der Einteilung in die Arbeitsgruppen werden die Versuche zufällig auf die Gruppen verteilt. Nach einem festen Stundenplan absolvieren die Studierenden jeden Praktikums-Nachmittag ein Experiment. Die Auswertung findet ausserhalb des Praktikums statt, entweder auf einem privaten Computer oder auf einem öffentlichen Rechner der Universität. Dazu steht den Studierenden auf den Rechnern der Physik-Bibliothek (Klingelbergstrasse 82, Basel, Raum 1.23 im 1. Stock) und den Computern des neuen Biozentrums (Spitalstrasse 41, Basel, Räume KIWI und MANGO) die notwendige Software zur Verfügung.

Bedingungen zum Bestehen eines Versuchs

Um einen Versuch im Anfängerpraktikum Physik zu bestehen, müssen folgende Bedingungen erfüllt und eingehalten werden:

  1. Bei Zweiergruppen müssen jeweils beide Studierende bei der Versuchsdurchführung und an der Auswertung aktiv mitarbeiten. Das Experiment und die Analyse muss von beiden Studierenden so gut verstanden werden, dass es erklärt werden kann;
  2. Die Studierenden erscheinen pünktlich am zugeteilten Termin zum Versuch. Bei Krankheit oder staatlichen Aufgeboten (z.B. Wehrdienst, kantonale Prüfungen etc.) melden sich die Studierenden so früh als möglich, mindestens 24 Stunden im voraus, schriftlich per Mail bei der zuständigen assistierenden Person und der Praktikumsleitung () für den jeweiligen Versuch ab. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis ist unaufgefordert zu erbringen. In diesem Fall wird nach Möglichkeit direkt ein neuer Versuch zugeteilt, andernfalls gilt der Versuch als nicht bestanden;
  3. Als Hilfe und zur Unterstützung der Studierenden werden diese bei jedem Experiment von einem Assistenten bzw. einer Assistentin betreut. Die Studierenden müssen am Tag der Durchführung pünktlich und gut vorbereitet im Praktikum erscheinen und werden nach der erfolgreichen mündlichen Überprüfung durch die assistierende Person zum Versuch zugelassen. Zu diesem Zweck enthält jede Versuchsanleitung Fragen zur Vorbereitung, sowie Angaben zu weiterführender Literatur. Es wird erwartet, dass die Studierenden diese Hilfestellung nutzen und eigenständige Recherchen betreiben, um sich auf den jeweiligen Versuch vorzubereiten. Bei diesem Testat sollten die Studierenden in der Lage sein, gegenüber der assistierenden Person das Experiment zu erklären (Ziel des Versuchs, Vorgehen, Versuchsaufbau und Funktionsweise) sowie die Fragen zur Vorbereitung zu beantworten. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Assistent/die Assistentin die Studierenden an diesem Tag des Praktikums verweisen. Der Versuch gilt dann als nicht bestanden und muss zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden;
  4. Der sorgfältige Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Material ist grundlegend für den Erfolg der Experimente;
  5. Jedem Experiment ist ein fester Platz zugewiesen, an dem sich alle notwendigen Geräte befinden. Ohne Erlaubnis darf nichts von einem Platz an einen anderen verschoben werden;
  6. Die Messwerte sind übersichtlich und vollständig im Protokollheft aufgeführt und von der zuständigen assistierenden Person mit dem offiziellen Stempel, der Unterschrift und dem Datum bestätigt;
  7. Der Arbeitsplatz ist nach dem Versuch aufgeräumt und sauber geputzt zu hinterlassen. Die Assistierenden beaufsichtigen das Aufräumen. Allenfalls fehlende oder beschädigte Vorrichtungen und Geräte wurden der Praktikumsleitung gemeldet;
  8. Die Auswertung ist korrekt und das Protokoll vollständig gemäss der Beschreibung unter Protokoll. Das Protokoll wird innerhalb der nachfolgend genannten Fristen geschrieben, auf der Webseite des Anfängerpraktikums Physik im persönlichen Bereich unter Login hochgeladen, wenn nötig korrigiert und erneut fristgerecht hochgeladen;
  9. Das Protokoll ist kein Plagiat.

Vorsätzliches Täuschen, wie z.B. das Kopieren oder Fälschen von Messdaten, wird prinzipiell mit dem dauerhaften Ausschluss aus dem Anfängerpraktikum Physik geahndet. Das Anfägerpraktikum Physik kann in diesem Fall erst im darauffolgenden Jahr wieder belegt werden.

Informationen zu den Versuchen sowie deren Anleitung und Standort können im Bereich Versuche auf dieser Website eingesehen werden.

Fristen

In der Regel muss spätestens zwei Wochen nach der Durchführung des Experimentes eine elektronische Version des Protokolls im persönlichen Bereich der Webseite des Anfängerpraktikums Physik unter Login hochgeladen worden sein. Das Protokoll muss zu diesem Zeitpunkt vollständig gemäss der Beschreibung unter Protokoll sein, darf jedoch noch Fehler enthalten. Wird diese Frist nicht eingehalten oder ist das Protokoll bei Ablauf der Frist unvollständig, so gilt der Versuch als nicht bestanden und muss an einem Reservedatum Ende Semester wiederholt werden.
Die gesetzlichen Feiertage in Basel werden für die Frist nicht gezählt. Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und sind vorgängig per Mail bei der assistierenden Person zu beantragen.
Im Anschluss wird das hochgeladene Protokoll vom zugeteilten Assistenten bzw. der zugeteilten Assistentin überprüft und gegebenenfalls zur Überarbeitung an die Studierenden zurückverwiesen. Die Frist für die Korrektur des Protokolls durch die assistierende Person beträgt drei Werktage.
Spätestens vier Wochen nach der Durchführung des Experiments muss das Protokoll vom Assistenten/von der Assistentin akzeptiert worden sein, ansonsten gilt der Versuch ebenfalls als nicht bestanden und es wird ein neues Experiment zugeteilt.

Mündliche Leistungsüberprüfung

Am Ende des Semesters findet eine mündliche Leistungsüberprüfung statt. Es wird geprüft, ob jeweils beide Studierende an den Auswertungen mitgearbeitet haben und die Experimente und deren Analysen verstanden wurden. Der Termin für die mündliche Leistungsüberprüfung wird nach dem Bestehen von zehn (für das Aufbaupraktikum vier) regulären Experimenten automatisch zugeteilt. Hier findest du weitere Informationen zur Prüfung.